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22 Suchergebnisse für: 3. WaffRÄndG

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3. WaffRÄndG

Das Dritte Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) ist auf den Weg gebracht und wird zunächst im Bundesrat beraten. Hier finden Sie den Link zum DIP, das Sie über alle wesentlichen Neuigkeiten informieren wird.

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Inkrafttreten WaffG

Wir haben lange auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gewartet. Das 3. WaffRÄndG ist mit einigen Bestimmungen am 20.02.2020 in Kraft getreten, die restlichen werden am 01.09.2020 in Kraft treten. Im Beitrag wird auf die geänderten Normen gelinkt und auf eine umfangreiche Synopse verwiesen.

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AfD-Mitglieder waffenrechtlich zuverlässig?

Dies ist eine sehr sehr lange Auseinandersetzung mit der Frage, ob Mitglieder der Alternative für Deutschland (AfD) der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit unterliegen. Dazu untersucht der Beitrag die Rechtsänderung im Bereich der Zuverlässigkeit durch das 3. WaffRÄndG unter Hinzuziehung der Entstehungsgeschichte der Regelung (BT-Drs.)
Wesentliche Bedeutung kommt dabei dem Parteienprivileg zu, wonach u.a. die Feststellung der Verfassungswidrigkeit ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht zukommt. Über (kontroverse) Kommentare würde ich mich sehr freuen!

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Pfeilabschußgerät

Nun wird es aber eilig! Die Antragsfrist für eine WBK für Pfeilabschußgeräte endet am 01.09.2021. Altbesitz ist privilegiert. Wir vergleichen die Regelung mit der für die großen Magazine und geben den Ratschlag, das Bedürfnis für den Besitz des Gerätes mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Grundgesetz zu begründen.

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Umsetzung EU-Feuerwaffenrichtlinie

Referentenentwurf zum 3. WaffRÄndG und Verordnung Der Gesetzgeber hat auf die Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie reagiert und das Bundesministerium des Innern … hat einen Referentenentwurf vorgelegt. Die Verbände hatten kaum Zeit erhalten , um zu reagieren und haben trotzdem teilweise hervorragende Arbeit geleistet. Schauen Sie sich an, was Ihr Verband zu den Änderungsvorschlägen zu sagen hat. […]