Der Mandant hat
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- das Recht auf anwaltlichen Beistand eines von ihm frei gewählten Anwalts seines Vertrauens zu jeder Zeit, auch wenn er nicht über ausreichende Mittel verfügt,
- das Recht auf einen persönlich und wirtschaftlich, auch von staatlicher Gewalt unabhängigen Anwalt,
- das Recht auf einen Anwalt, der von Weisungen und Einflüssen Dritter frei ist,
- das Recht auf einen der absoluten Verschwiegenheit- auch gegenüber Gerichten und Behörden- verpflichteten Anwalt, dessen Vertraulichkeit im persönlichen, telefonischen und schriftlichen Verkehr gewährleistet ist,
- das Recht auf einen Anwalt, der sorgfältig und ausschließlich die Interessen des Mandanten und keine widerstreitenden Interessen vertritt,
- das Recht auf vollständige Berücksichtigung des Vorbringens seines Anwalts,
- das Recht auf einen qualifizierten und fachlich geprüften Anwalt, der für fehlerhafte Dienstleistungen haftet,
- das Recht auf eine prüfbare Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistung.