Bundesrichter schießen anstatt zu urteilen
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes v. 07.03.2016 – 6 C 60.14 – führt bei den Jägern zu großer Aufregung.
Auch wir werden die Entscheidung in einigen Tagen auf unserem Spezialangebot Deutsches Waffenrecht kommentieren, sie aber zuerst sorgfältig auswerten.
Worum gehts? Das Bundesverwaltungsgericht entschied, Jägern sei der Besitz halbautomatische Waffen, die ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen aufnehmen können, grundsätzlich verboten.
Der Deutsche Jagdverband war deutlich schneller – und das kann dann auch zu verunglückten Formulierungen führen:
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil mit wechselbaren Magazinen gefällt
Quelle: DJV Pressemitteilung Abruf 01.04.2016 14:06h
Aber vielleicht war das gar kein Patronenmagazin, sondern ein anderes Magazin?
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