Der tägliche Irrsinn

  • Wenn wir an Gerichte oder andere Behörden schreiben, verwenden wir deren Aktzenzeichen.

    Ist es wirklich zu viel verlangt, in an uns gerichtete Schreiben unser Aktenzeichen aufzunehmen? Ist das Unterlassen Absicht, Bosheit oder Dummheit? Habe ich eine Variante vergessen?

  • Heute geht ein größerer vierstelliger Geldbetrag auf einem der Konten ein.
    • Auftraggeber: Landeshauptkasse Berlin
    • Verwendungszweck Zeile 1: 87HL000/15
    • Verwendungszweck Zeile 2: 1630790007531
    • [1]

    Der Fachmann erkennt: eine Zahlung der Hinterlegungsstelle.

    Also ziemlich wahrscheinlich Fremdgeld. Wir sind verpflichtet, Fremdgeld unverzüglich auszukehren. Wenn das nicht geht, müssen wir unverzüglich das Geld auf einem Rechtsanwaltsanderkonto parken. Die Berufsordnung schreibt vor: „Dies sind in der Regel Einzelanderkonten“. Für die Einrichtung eines Einzelanderkontos müssen die Berechtigten benannt werden.

    Natürlich, wir könnten das Geld einfach zurücküberweisen. Wäre ich der Mandant, würde ich den Anwalt schwer beschimpfen.

Ein Anruf würde das sicherlich klären. Hallo, es ist einfacher den Support von Microsoft zu erreichen, als Mitarbeiter einer Berliner Justizbehörde.

Den Rest meiner Gedanken führe ich hier nicht aus. Ich würde aber gerne mit dem Vorgesetzten sprechen. Was ist das für ein Laden, wo sowas passieren kann? Ein Mitarbeiter, der allen Ernstes denkt, wenn er denkt, daß der Verwendungszweck einer Überweisung nur für die eigene Buchhaltung relevant ist?

  1. [1]Beide Daten verändert
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2 Kommentare
  1. RA JM
    RA JM sagte:

    „Was ist das für ein Laden, wo sowas passieren kann?“

    Naja, Behörde eben – und die Amtswalter denken bekanntlich nur in Aktenzeichen – ausschließlich den eigenen, versteht sich. ;-)

    Antworten

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  1. […] wenn ich mich über so’ne aufrege, möchte ich auch die Landeshauptkasse […]

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