Sagen Sie, Herr Rechtsanwalt …

Sie schicken mir doch immer die Briefe des gegnerischen Anwaltes. Ich habe auf seinem Briefkopf gesehen, daß er Vertrauensanwalt der F**k Rechtsschutzversicherung ist.

Kostet das mehr wenn ich den das nächste Mal beauftrage?

Liebe Susi Sorglos, ich darf Ihnen diese Frage nicht beantworten. Bei wahrheitsgemäßer Antwort würde ich mir zumindest eine Anzeige wegen Beleidigung einhandeln.

Denken Sie doch bitte mal nach!

Warum vertraut ihm die Rechtsschutzversicherung?

  • Weil er so gut ist? [1]
  • Weil er ein billiger Jakob ist? [2]
  • Weil er der Versicherung Leistungen dafür erbringt, daß er mit ihr Werbung machen darf? [3]

Liebe Susi Sorglos, Sie glauben wirklich, daß der Kollege Vertrauensanwalt allein die Interessen seiner Mandanten im Auge hat und die Hand beißt, die ihn füttert?

Wenn wir noch ein paar Monate warten, werden die Rechtsschutzversicherer auch in Deutschland eigene Rechtsanwaltsbüros unterhalten. Dann wird den Rechtsanwälten erlaubt sein, daß Berufsfremde in ihre Kanzleien investieren oder die Kapitalmehrheit an ihren Kanzleien halten. Vielleicht sind auch ein paar Zuhälter unter den Investoren. Die Mehrheit werden wohl die Versicherer stellen. Der Unterschied wird nicht spürbar sein.

Wir sind weiterhin aus Überzeugung ganz altmodisch. Wir haften mit unserem gesamten Vermögen. Wir bezahlen nichts für die Vermittlung von Mandaten. Und wenn Sie uns bezahlen, haben wir nur Ihre Interessen im Auge, nicht die der Versicherung. Wir streiten uns auch mit ihr [4]. Wie jeder anständige Anwalt.

  1. [1] warum sollte er dann ein Abkommen mit der Versicherung schließen?
  2. [2]Weil er ein Gabeührenabkommen mit der Versicherung abgeschlossen hat, das für die Versicherung günstig ist?
  3. [3]Wenn ich so an mehr Mandanten komme, berechne ich Dir weniger?
  4. [4]Hier klagen Rechtsanwälte ihr Leid über Rechtsschutzversicherungen: RSV-Blog
1 Antwort
  1. RA JM
    RA JM sagte:

    Fast so hübsch wie ein Kollege, der ADAC-Vertragsanwalt ist und sich gleichzeitig als „Hausanwalt“ der Allianz Vers.- AG bezeichnet – was ein Gericht sogar ausdrücklich als „gerichtsbekannt“ bezeichnete.

    Antworten

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