Regierung will Kunstsammler enteignen
Das Recht auf Eigentum ist nach Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ein Menschenrecht. Art 14 des GG bestimmt es zum Grundrecht. Es verpflichtet, soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen und Inhalt und Schranken werden durch das Gesetz bestimmt.
Das Gesetz bestimmt in § 903 BGB, daß der Eigentümer einer Sache, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen kann.
Nun plant die Bundesregierung, daß genau das nicht mehr der Fall sein soll. Nicht etwa planen sie ein Vorkaufsrecht oder dergleichen. Eine knallharte Enteignung!
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hat ihre geplante Reform des Kulturgutschutzgesetzes verteidigt. „Wir dürfen nicht länger tatenlos zusehen, wie die wichtigen Arbeiten in New Yorker Auktionen auftauchen“, sagte sie im Interview mit dieser Zeitung. Werke, die älter als 50 Jahre und mehr als 150.000 Euro wert sind, sollen künftig eine Ausfuhrgenehmigung benötigen.
Quelle: WELT, 31.05.2015
Liebe Sammler, ich freue mich über Ihre Leihgaben, die ich bei Ausstellungen bewundern darf. Wenn Sie Ihre Sammlungen nicht bald ins Ausland verlegen, muß ich wohl an Ihrem Verstand zweifeln?
Schon bisher droht das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung Freiheitsstrafen für die ungenehmigte Ausfuhr von eingetragenem Kulturgut bis zu 2 Jahren an. Bisher betraf dies nur Kulturgut, dessen Abwanderung einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde und in den Listen eingetragen ist. Nun älter als 50 Jahre, also geschaffen zu Lebzeiten vieler Sammler, mit einem Wert von mehr als 150.000 €. Nicht viel! Teure Mercedes, Porsche oder BMW sind Kunstwerke, Kultugut gar? So mancher deutscher Künstler wird seine Archiv-Werke dann wohl nicht mehr ohne Ausfuhrgenehmigung verkaufen können.
Von wem kommt der Vorschlag, na?
Nachtrag 11.07.2015
WELT 10.07.2015: Denn die Gesetzgeber wissen nicht was sie tun
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