Bundestiefschlafbeauftragter
„Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“
Anläßlich der Errichtung des Zentralen Waffenregisters habe ich mich über das Auskunftsverfahren beschwert. Das war am 01.06.2013, da hingen noch die alten Schilder.
Um eine Auskunft vom NWR zu erhalten muß man die Unterschrift unter dem Auskunftsantrag notariell beglaubigen lassen und dergleichen Schwachsinn mehr; angeblich um sicherzustellen, daß kein Unberechtigter Auskunft erlangt. Dafür versendet die Behörde dann aber die ach so sensiblen Daten nicht etwa per Einschreiben oder per verschlüsselter eMail, sondern mit einfacher Briefpost.
Fehlt nur noch der Aufdruck „Empfänger ist Waffenbesitzer und lagert die in diesem Schreiben aufgeführten Waffen wahrscheinlich auch an dieser Adresse“
Selbstverständlich klärt das für das Register zuständige Bundesverwaltungsamt nicht über die Gesetzesbestimmung auf, daß die Auskunft auch elektronisch beantragt werden kann. Auch auf Antrag erfolgt kein Versand in einer verschlüsselten Datei. Dabei wäre das der sicherste Weg. Dafür fehlen schlicht die Kenntnisse.
Wir berichteten auf unserem Spezialportal zum Waffenrecht: Aukunft aus dem Nationalen Waffenregister
Auf die ersten Sachstandsanfragen bei der Datenschützerin wurde mir noch geantwortet, das sei alles nicht so einfach, wie ich mir das denke. Mittlerweile antwortet die Behörde auf Nachfragen schon gar nicht mehr.
Da wird von einer Behörde mit hochsensiblen Daten Schindluder getrieben und die dafür zuständige Behörde stellt sich tot – oder tiefschlafend.
Na ja, sie haben ja was getan. Zumindest die Schilder sind dem Geschlecht der Behördenleiterin angepaßt worden.
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