Wir haben uns selbst überholt – Waffenrecht liegt vorne
Diese Hauspostille betreiben wir seit Weihnachten 2008, zuvor schon für den internen Bereich. Mit dieser Seite belegen wir im Ranking bei Jurablogs.com, dem Portal für ca. 760 juristische Blogs
und sind darauf – wie ich meine zurecht – stolz.
Seit dem 30. Januar 2014 sind wir auch mit unserem Spezialangebot zum Waffenrecht dort gelistet. Im Ranking bei Jurablogs haben wir mit dieser Exoten – Seite mittlerweile den
Platz 58! erzielt. Die neue Seite hat im Ranking die Nase vorne!
Wir hatten diesen Bereich unserer Tätigkeit in der Berichterstattung ausgegliedert.
- Waffenrecht, wer interessiert sich denn dafür?
- Unterschiede zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte?
- Urteile zum Thema Waffenrecht?
- Gesetzgeber kann nicht bis 4 zählen?
- Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse
- Nachtsichtgeräte, Laser und Zielpunktprojetkoren
Es interessiert anscheinend doch nicht nur die Waffenrechtler, sondern ein breites Publikum. Das Waffenrecht ist eine unserer Kernkompetenzen, ein Rechtsgebiet in dem sich mittlerweile nur noch Spezialisten im Waffenrecht sicher bewegen können.
Fazit: Mit beiden Angeboten sind wir unter den ersten Hundert der juristischen Blogs in Deutschland gelistet. Ein schöner Erfolg.
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