Erhöhung der Gebühren
Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts sind vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuß geschickt worden [1. BR-Drucks.381/13 (B) v. 07.06.2013; 2.BR-Drucks. 382/13 (B) v. 07.06.2013], da die Landeshaushalte nicht ausreichend entlastet werden. Mit anderen Worten: Der Zugang zu den Gerichten soll teurer werden. Letztlich wird angestrebt, daß die Gebühren die Kosten decken. Für einen Justizapparat, der mit steinzeitlichen Organisationsstrukturen arbeitet und für den elektronischer Rechtsverkehr immer noch ein Fremdwort ist. Wir haben in all den Jahren nicht ein einziges Mal Post über unseren Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten. Eine Einbahnstraße, die für die Anwaltschaft zur Pflicht gemacht werden soll.
Sind die Kosten für die Justiz nicht aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu tragen? Dem Bürger, das ist eines der Merkmale eines Rechtsstaates, wird das staatliche Gewaltmonopol aufgezwungen. Für Leistungen, die teilweise der Rechtsverweigerung gleichkommen, wie beispielsweise in der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit ihrer unsäglichen Verfahrensdauer. Der Gesetzgeber wird dem nicht Herr und mußte ein Gesetz schaffen, daß dem Bürger Schadensersatzansprüche für überlange Verfahrensdauern gewährt, vgl.: hier
Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses findet am 26.06.2013 statt, das Justizkostenrecht und die Prozesskostenhilfe stehen auf der Tagesordnung. Wollen wir hoffen, daß das Gesetz nicht der Diskontinuität unterfällt.
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