„Gerechtigkeit gibt es nur in der Hölle!…“ – Bestreiten auf Teufel komm raus

„Gerechtigkeit, meine Freunde, gibt es nur in der Hölle! …“ meint Joseph Roth und weiter: „Und wer die absolute Gerechtigkeit will, der ist der Rachsucht verfallen.“ [1].

In unserem Prozeß hat sich die Württembergische Versicherung das wohl zum Leitspruch gemacht.

Zwei junge Männer sind in ihrem motorisierten Schlauchboot auf der Havel unterwegs.

Angler, gut gelaunt und guter Dinge. Der dicke Bonze auf seiner Motoryacht zeigt was er hat: vor allem eine große Bugwelle, die das Boot der Jungs zum Kentern bringt.

Die herbeigerufene Polizei fängt den Flüchtigen wieder ein, Zeugen ziehen die Jungs aus dem Wasser und die WaschPo verwarnt den reuigen Sünder.

Nur für die versunkenen Sachen will er nicht zahlen, die Württembergische Versicherung läßt sich auf einen Prozeß ein und bestreitet, was man nur bestreiten kann. Das habe ich in über 20 Berufsjahren so noch nicht erlebt. So ziemlich jede Tatsache, die man bestreiten kann, wird vorsorglich bestritten.

Bestreiten auf Teufel komm raus:

  1. [1]Joseph Roth, Beichte eines Mörders, S. 48
7 Kommentare
  1. sic!
    sic! sagte:

    Anders gesagt, die Versicherung will darauf hinaus, daß es eigentlich weder Schlauchboot noch Inhalt gab, und das die beiden stattdessen wegen unerlaubten Badens in einem Fließgewässer verwarnt werden sollten?

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  2. Wolf J. Reuter
    Wolf J. Reuter sagte:

    Vor vielen Jahren an einem Brandenburgischen Amtsgericht. Ein dem Kläger gehörendes Elektrogroßgerät war vom Beklagten unstreitig (!) aus einem vom Kläger angemieteten Lager entwendet, veräußert und der Erlös einbehalten worden. Im Prozess (um Schadensersatz u.a.) bestreitet der Herr Kollege für den Beklagten erst einmal, dass das Gerät dem Kläger überhaupt zu eigen war. Der hat – neben einem Lagerschein – einen Kaufbeleg. Darauf die Vorsitzende Richterin: „Das belegt nur den Kauf durch den Kläger, aber nicht sein sachenrechtliches Eigentum. In Deutschland gilt das Abstraktionsprinzip!“ – Klägervertreter weist auf § 1006 BGB hin – Vorsitzende: „Das ist nur eine Vermutung, auf konkretes Bestreiten müssen Sie das sachenrechtliche Eigentum nachweisen!“ – Klägervertreter: „Wie – durch das Elektrogroßgerätegrundbuch?“ – Klage abgewiesen. Es gibt zum Glück meist eine Berufungsinstanz. Daher: Lieber Kollege, der Effekt des Bestreitens bis aufs Blut hängt eindeutig von der Kompetenz des Richters ab. Sie können da leider gar nichts machen…ich drücke dennoch die Daumen :-)

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