Sylvester und Schreckschuss
Zusammengefasst und vereinfacht die Rechtslage, die auch an Sylvester Silvester gilt:
- Wer auf der Straße mit einer Schreckschußwaffe herumläuft, braucht einen Kleinen Waffenschein.
- Ausnahme: Sie wird nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.
- Wer mit einer Schreckschußwaffe schießen will, braucht eine Schießerlaubnis.
- Ausnahme: durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum (nicht Balkon! Senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.)
- Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, kann dafür übelst bestraft werden.
- Die vor allem durch Alkoholgenuß gehäuft vorkommenden unbeabsichtigten Verletzungen können erheblich sein.
- Wer lieber das Geld für mich als für Knaller oder Brot statt Böller ausgibt, wird von mir wegen eines der genannten Vorwürfe zum Preis von 1.500 € incl. USt verteidigt (incl. I. Instanz) – wenn er den Auftrag bis zum 31.01.2013 erteilt.
- Wir wünschen einen straffreien guten Rutsch ins Neue Jahr!
http://de.wikipedia.org/wiki/Silvester :“Laut amtlicher deutscher Rechtschreibung existiert für den letzten Tag des Jahres nur die Schreibweise Silvester mit „i“, anders als für den Vornamen Sylvester/Silvester.“
Oder auch hier: http://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/sylvester.shtml
Und guten Rutsch ins neue Jahr.
Treffer! Ich suche gerade warum ich den Papst immer mit „Y“ schreibe. Bleiben Sie dran. (und die amtliche deutsche Rechtschreibung ist fürn XXXXXvon Ben zensiert
Ich gebe auf! Versenkt! Wollte mich eigentlich mit alter Schreibweise „rausreden“.
Pierer’s Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 107-108. schreibt auch mit „i“.
Aber … es gab auch Heilige mit „y“ ;-)