Andreas Schulze ist 1970 geboren, seit 1999 Rechtsanwalt und seit 2011 Fachanwalt für Familienrecht.

Schulbesuch, Berufsausbildung als Kraftfahrzeugmechaniker, Abitur, Studium (Humboldt Universität) und Staatsexamina absolvierte er sämtlich in Berlin.

Der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner gehört er bereits seit 1993 an, zunächst als Praktikant neben dem Studium, dann als Referendar und schließlich als Rechtsanwalt. Seit 2004 ist Andreas Schulze Partnerschaftsgesellschafter.

Sein berufliches Interesse gilt neben dem Familienrecht dem Arbeitsrecht, Beamtenrecht und Vertragsarztrecht.

In kindschaftsrechtlichen Fragen ist er auch durch ein privates Schlüsselerlebnis geprägt, als vor einigen Jahren in seiner Nachbarschaft Trennungsauseinandersetzungen so unsachlich und unprofessionell geführt wurden, dass seine eigene Familie nach der Trennung eines benachbarten Paares für mehrere Monate unerwartet zur Pflegefamilie für zwei plötzlich verwaiste Kinder wurde.

Die Erfüllung im Anwaltsberuf runden Freizeitbeschäftigungen wie z.B. das Radfahren, Joggen, Schwimmen, Windsurfen, Klavierspielen und der Gesellschaftstanz ab.

Andreas Schulze ist glücklich geschieden und hat eine tolle Tochter.

Sein Credo ist, dass alle Menschen ungeachtet ihrer unterschiedlichen Herkunft, Stellung, Aufgaben und Finanzen gleich viel wert sind. Sein Bestreben ist es, für seine Mandanten immer da zu sein und – wenn erforderlich – auch das Unmögliche zu versuchen, um das Mögliche zu erreichen.

A.Schulze@DrSchmitz.de