Mißachtung des Rechtsstaats

Aus der Verfügung eines Leitenden Oberstaatsanwaltes einer Generalstaatsanwaltschaft an die zuständige Staatsanwaltschaft:

Sollte das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen, wird gebeten, sofortige Beschwerde einzulegen.

Wenn sich die Generalstaatsanwaltschaft einschaltet, kann man sich vorstellen, daß die Sache nicht so ganz einfach gelagert ist. Die „Bitte“ eines OStA der Generalstaatsanwaltschaft ist natürlich keine Bitte, sondern eine klare Weisung, die zum Ausdruck bringt, daß die Entscheidung der Kammer von ihm lediglich als Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Rechtsmittel angesehen wird.

Was für ein lausiges Rechtsverständnis eines der höchsten Vertreter der Staatsanwaltschaft, die für sich immer noch in Anspruch nimmt, die objektivste Behörde der Welt zu sein. Der Mann zieht überhaupt nicht in Betracht, daß ihn die (zu begründende) Entscheidung des Gerichtes vielleicht überzeugen könnte. Er schreibt klar: Egal was die Kammer von sich gibt, ich will die sofortige Beschwerde! Noch klarer kann ein Staatsanwalt nicht dokumentieren, daß er befangen ist.

Nicht nur peinlich, sondern dumm!

Das Gericht wird sich wohl oder übel dem Antrag der Verteidigung anschließen müssen und die Ablösung des Staatsanwaltes beim Generalstaatsanwalt anregen. Der General wird keinen Grund finden, den Oberstaatsanwalt nicht abzulösen, denn deutlicher kann man die eigene Befangenheit nicht in der Akte dokumentieren. Und das nicht, weil irgendein durchgeknallter Staatsanwalt einer kleinen Staatsanwaltschaft sich ungeschickt verhalten hat, sondern weil ein Leitender Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft sein verqueres Rechtsverständnis in einer Position auslebt, die Vorbildcharakter für die nachgeordneten Beamten haben soll.

6 Kommentare
  1. Ben
    Ben sagte:

    Daß ein Justizcollegium, daß Ungerechtigkeiten ausübt, weit gefährlicher und schlimmer ist, wie eine Diebesbande, vor die kann man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger wie die größten Spitzbuben, die in der Welt sind.

    (Der preußische König Friedrich II. – Protokoll v. 11.12.1779)

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  2. RA JM
    RA JM sagte:

    Hm, „Mantel der Justiz“ da fällt mir der Vorgänger (Friedrich Wilhelm I.) ein:

    „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“

    Aber dieser Mantel war sicher nicht gemeint. ;-)

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