EGMR: Deutsches Reviersystem bleibt erhalten

[singlepic id=160 w=320 h=240 float=left]In der Sache Herrmann vs Germany 9300/07 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern entschieden, daß die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt.

Schon zuvor war der Kläger bei den deutschen Gerichten, bis hin zum BVerfG erfolglos geblieben. In seiner Pressemitteilung konstatiert der Deutsche Jagdschutzverband:

Das deutsche Jagdrecht mit der flächendeckenden Bejagungspflicht, dem Revierprinzip und der Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft bleibt somit unangetastet bestehen, Grundstückseigentümer müssen nach wie vor die Jagd auf ihrem Grund und Boden zulassen.
Quelle: Pressemitteilung DJV

Der Wortlaut der Entscheidung ist hier zu finden.

Gegen diese Entscheidung kann die Große Kammer angerufen werden, was zu erwarten ist. Nicht zuletzt, da die Dissenting Votes der überstimmten Richter zu recht auf die zuvor anders entschiedenen Fälle verweisen.

Das deutsche Jagdrecht bleibt gefährdet. Die wenigen Spezialisten im Jagdrecht habe zu tun :-)

Nachtrag: Die Richterin Renate Jaeger ist mit dem 31.12.2010 aus dem Dienst geschieden. Wie kommt es, daß sie noch an einer Entscheidung vom 20.01.2011 teilnimmt? Eine Verfahrensordnung wonach die Richter auch nach ihrem Ausscheiden für während ihrer Dienstzeit anhängiger Verfahren zuständig bleiben?

Photo: © Martin Büdenbender / pixelio.de

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