Jobcenter müssen private Krankenversicherung zahlen
Das Sozialgericht in Düsseldorf hat in zwei Fällen (nicht rechtskräftig) entschieden:
Jobcenter müssen die Kosten für die private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern vollständig übernehmen.
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Die Kläger waren im günstigsten Tarif privat versichert, ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich. Die Jobcenter (Argen) in Düsseldorf und im Kreis Viersen wollten nur einen Zuschuss in Höhe des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung gewähren. Die Differenz sollen die Hartz-IV- Empfänger selbst zahlen. Doch dann sei das Existenzminimum nicht mehr gewährleistet, befand das Gericht und verurteilte die Jobcenter zur Zahlung des vollen privaten Krankenversicherungsbeitrags (Az.: S 29 AS 547/10; AS 412/10).
Quelle: Pressemitteilung NRW-Justiz v. 08.06.2010
Hier die Urteilsgründe.
Ein wichtiges Urteil, dass hier gefällt wurde. In den Basistarifen der privaten Krankenversicherungen sind die Kosten ähnlich denen der gesetzlichen Kassen. Somit besteht auch keinen Grund, ehemals Selbstständige mit PKV, die nicht in die GKV wechseln können und aufgrund z. B. der wirtschaftlichen Lage in Not geraten sind, zu diskriminieren. Es kann in der Tat jeden treffen, plötzlich auf ALG II Leistungen angewiesen zu sein, daher ist diese Entscheidung des SG Düsseldorf ein wichtiger Schritt in Sachen sozialer Gerechtigkeit.
Ich finde das Gerichtsurteil wirklich gut. Ein Hartz-IV-Empfänger kann ja nicht anfangen, nur noch von Wasser und Brot zu leben, nur weil er in seinem früheren Berufsleben eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat.