Wolf und Recht

[singlepic id=60 w=250 h=200 float=left]“Der Wolf ist zur Ikone gegen den Artenschwund geworden“

schreibt der Chefredakteur der Jagdzeitschrift Wild und Hund, Heiko Hornung, im Editorial der Ausgabe 05/2010. Das Heft befaßt sich schwerpunktmäßig mit der Wiederansiedlung des Wolfes und gibt die Ansicht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) wieder, wonach Deutschland genügend Platz für 440 Wolfsrudel (ca. 3.000 Wölfe) bietet.

Das ist eine ganze Menge. In Finnland, dem mit knapp 16 Einwohnern je Quadratkilometer (km2) am dünnsten besiedelten Land Europas und einer annähernd so großen Fläche wie Deutschland lebten in der Mitte des 19. Jahrhunderts etwa 1000 Wölfe.
Quelle: Wild und Hund 05/2010, 22

In Lüneburg ist einem Jäger diese Ideologie zum Verhängnis geworden. Er schoß auf einen bereits tödlich verwundeten Wolf und wurde dafür mit 50 Tagessätzen und dem Einzug der Waffe bestraft. Rechtsanwalt Dr. Benjamin Munte beleuchtet die rechtlichen Aspekte im Heft unter der Überschrift „Im Namen des Volkes?“ und zitiert Rechtsanwalt Andreas Jede mit den Worten:

Ein Urteil, dass dem Täter nicht in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung erläutert, wie er sich im Konfliktfall hätte entscheiden sollen, wird den Anforderungen an ein Urteil „Im Namen des Volkes“ nicht gerecht. Vom Angeklagten zu verlangen, er „hätte zuwarten müssen, um zum Beispiel einen Tierarzt hier das Einschreiten zu ermöglichen“, lässt sich mit ethischen Grundsätzen nicht vereinbaren.“

8 Kommentare
  1. Carsten R. Hoenig
    Carsten R. Hoenig sagte:

    Es gibt Kollegen, die sich auf Motorradrecht (was auch immer das sein mag) spezialisiert haben. Aber von einem Spezialisten für Wolfsrecht habe ich noch nichts gehört. Eine Marktlücke für Kuhdammanwälte? ;-)

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  2. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Diese Kreuzberger Banausen! Der Name Kurfürstendamm geht auf Joachim II (Hector) zurück, der den Knüppeldamm um 1542 als Reitweg vom Stadtschloss zum Jagdschloss Grunewald anlegen ließ. In die Geschichte ging er als der erste Brandenburgische Kurfürst ein, der nicht mehr katholisch war (Spandauer Abendmahl).

    Wenn, dann Chu(rfürsten)damm, nicht Kuhdamm!

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  3. J. Richert
    J. Richert sagte:

    Was soll der Mist ? Ja solchen Jägern muß man den Waffenschein entziehen und noch viel mehr !
    Der Wolf gehört unter Schutz ,und nicht zum abschuß ! Jeder Jäger der das nicht apzetiert , hat nichts im Wald verloren . Wo ist das Problem ? Konkurenzdenken ? Warnung vor dem bösen Wolf kann es wohl nicht sein , und zum Schutz schon mal gar nicht ! Fakt : Es gibt keine Rechtfertigung zum abschuß eines Wolfes !

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  4. Christina Löwendorf
    Christina Löwendorf sagte:

    Was seid ihr für Ärzte…mit was beschäftigt ihr euch…?
    Ihr habt weder recht noch wollte ich mich jemals in eure Hände begeben müsssen „wollen“…
    Mein Vater ist Jäger; aus seiner Leidenschaft aber er würde nie sein Gewehr auf Leben richten, denn er muss wie jeder Jäger den Bestand erhalten!
    Das wird euch ein Fremdwort sein…man sollte euren komerziellen Hintergrund ausrotten!!!!
    DER WOLF…wenn man sich dann damit wirklich auseinandersetzt; trägt soziales Verhalten, anstatt sich mit Großbuchstaben zu beschäftigen…sollte mal eher eine Gehirnspülung stattfinden…
    Tochter eines Jägers…die einem Rudel von 5 im Wald begenete; gerade 7 Jahre war…und mit dem Nachwuchs spielte; Vater und Mutter beobachteten das Spielen auf ihrer Distanz…sie kamen fast ein halbes Jahr immer wieder an diese Stelle zurück…mehr erzähle ich nicht mehr; denn ihrn seid ja nicht die richtigen Ansprechparnter dafür

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