Halbvoll oder halbleer?
Ballmann (neutrum) kommentiert das lang erwartete Urteil des BVerwG so: Otto Schily unterliegt in Leipzig – größtenteils Der Berufsrechtler in mir stellt fest: Schily und die Verschwiegenheitspflicht haben verloren! Gewonnen haben vorerst die Anwälte, die nicht Abgeordnete sind.
Die Regelungen des Deutschen Bundestages sind von Schily zu Recht als Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht beanstandet worden. Diese Verpflichtung wird in letzter Zeit häufiger in Frage gestellt. Zuletzt vom Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. (siehe Anwaltliche Verschwiegenheit aufgehoben). Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes gibt zum Sachverhalt und zur Argumentation nicht viel her. Klar dürfte aber sein, daß der Einzelanwalt, zumal wenn er nur wenige oder ein einziges Mandat bearbeitet, durch die Mitteilungen die Geheimnisse seines Mandanten verrät. Ich bin gespannt auf die grundrechtlichen Begründungen dieses Urteils, das wohl noch durch das BVerfG überprüft werden wird.
Update 25.01.2010: Die Urteilsgründe mit Links auf die Vorschriften: BVerwG 6 A 1.08 vom 30.09.2009
Was genau muss der Anwalt und MdB angeben?
Die Summe der Einnahmen?
Die Einnahmen gegliedert nach Mandanten?
Die Mandanten mit Namen?
Reicht nicht die Steuererklärung?
Die Namen der Mandanten! Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer hat – so der Tagesspiegel – ein Gutachten abgegeben, daß die Veröffentlichung untersagte.
Die Regelungen beruhen auf Anlage 1 der Geschäftsordnung des Bundestages und der Ausführungsrichtlinien
Danach muß der Anwalt auch seinen Papierlieferanten benennen. Ich glaube nicht, daß ich noch irgendein Geschäft mit einem Abgeordneten machen würde.