Dieses Taschenmesser darf in den Messerverbotszonen nicht geführt werden

Sicherheitspaket verabschiedet – Murks

Reaktion des Deutschen Jagdverbandes

Das handwerklich schlecht gemachte Sicherheitspaket wurde im Eilverfahren durch das Parlament gepeitscht, selbst Änderungsanträge der größten Oppositionsfraktion von CDU/CSU wurden nicht zugelassen. Zudem gab es im Vorfeld keine Verbände- oder Länderanhörung. (DJV-Mitteilung)

Daß Änderungsanträge der Oppositionsfraktion nicht zugelassen werden, scheint mir kaum erwähnenswert. Die Experten-Anhörung im Ausschuß zum Waffengesetzteil war vernichtend. Sie sollten den verlinkten Bericht lesen. Kostprobe?

Niels Heinrich, Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister (NWR), Hamburg, meinte, bezogen auf das Waffenrecht zeuge der Gesetzentwurf von Praxisferne, beinhalte fachliche Fehler und mache den derzeit ohnehin schon bestehenden Wust an unnötiger Bürokratie noch größer. Keine der vorgesehenen waffenrechtlichen Maßnahmen hätte nach Überzeugung des Kriminaloberrats die Taten von Mannheim und Solingen verhindert.

Handwerklich schlecht gemacht – Murks

Aber „handwerklich schlecht gemacht„?

Bilden Sie sich anläßlich eines willkürlich ausgesuchten Beispiels Ihre eigene Meinung:

Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind:

9. Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen
und Kunden, (§ 42 Abs. 4a WaffG neu)

Ich kann mich also beruhigt zurücklehnen. Ich bin zwar keine Kundin aber ein Kunde gastronomischer Betriebe. Eine sinnvolle Gesetzesauslegung wird wohl ergeben, daß einmal in der Woche ein Besuch eines gastronomischen Betriebes ausreicht, um vom Verbot ausgenommen zu sein. Falls Sie grundsätzlich keine gastronomischen Betriebe aufsuchen, sollten Sie sich zumindest vom Inhaber beauftragen lassen. Neidisch bin ich natürlich auf die Beschäftigten. Diese sind grundsätzlich ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern. Obwohl, es sei ihnen von Herzen gegönnt.

Profiling

Gott sei Dank ist das Sicherheitspaket ideologiefrei. Zwar ist statistisch evident, daß der Anteil der Ausländer unter den Tatverdächtigen bei Messerattacken überrepräsentiert ist. Antwort auf Kleine Anfrage.

Künftig werden Polizisten bei den Kontrollen ein echtes Problem haben, wollen sie nicht gegen das Gesetz verstoßen:

(Die Polizei kann) Personen kurzzeitig anhalten, befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen sowie die Person durchsuchen. Die Auswahl der nach Satz 1 kontrollierten Person anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund ist unzulässig (§ 42c WaffG neu)

Springmesser – Murks

Die Lex Böker ist gefallen. Künftig ist grundsätzlich der Umgang mit Springmessern, egal welcher Art und Klingenlänge, verboten. Zigtausende rechtschaffener Bürger werden am Tag des Inkrafttretens zu Straftätern gemacht. Allerdings mit einer einjährigen Amnestiemöglichkeit, § 58 Abs 24 WaffG neu).

Ausnahmen:

Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z. B. Jäger) erfolgt oder dem Sport (z. B. Segeln oder Bergsteigern) dient. Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Ein berechtigtes Interesse liegt darüber hinaus vor bei Personen, die zweihändig zu öffnende Messer nicht nutzen können, etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand. (Gesetzesbegründung BtDrS 20/12805 S. 40)

Nach der Begründung wären ja nur Berufsjäger privilegiert. Was ist mit den Tausenden, die einer Passion nachgehen, die sie nicht zum Beruf gemacht haben?

Der Gesetzestext (neu) ist allerdings enger formuliert (Anlage 2 WaffG) als die Gesetzesbegründung erwarten läßt, der Gesetzgeber ist nicht einmal in der Lage, seine Vorstellungen in Gesetzestext zu gießen. Murks:

soweit ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt. (Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 WaffG neu)

Dem Sport „dienen“ ist sicherlich auch noch etwas anderes, als „erforderlich macht“ (für einen bestimmten Zweck notwendig; unerlässlich).

Ich könnte noch stundenlang so weitermachen. Die Mitarbeiter der Waffenbehörden stimmen mir sicherlich zu.

Fazit: Murks!

 

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert