Krieger schläft

Das wird spannend

Geschäftsverteilungsplan verblüfft

Ab und zu hat der Anwalt es auch mit Gerichten zu tun, die er nicht kennt. Tunlichst sieht er sich dann den Geschäftsverteilungsplan an, um sich „schlau zu machen“.

So in einer neuen Sache, für die ein Senat des Kammergerichtes zuständig ist, und hinter jedem Namen der Richterinnen steht eine Zahl, die in der Fußnote erläutert wird:

Dies bedarf einer weiteren Erläuterung:

Jede der fünf Richterinnen ist im Wesentlichen mit Verwaltungstätigkeiten beschäftigt. Zu 90%! Präsidiumsarbeit frißt viel Zeit.

Der Begriff Gericht bezeichnet einerseits eine Behörde. Es ist essentiell für die Gewaltenteilung, daß die Verwaltungsaufgaben der Behörde von unabhängigen Richtern erledigt werden. Alle Richterinnen dieses Senates sind zu 90% mit Verwaltungsaufgaben beschäftigt.

Darüber hinaus bezeichnet Gericht aber auch den Spruchkörper, also den Einzelrichter, das Schöffengericht, etc., also die typische von Richtern erwartete Tätigkeit. In diesem Senat des Kammergerichtes soll 10% der Arbeitszeit, die nicht erfaßt wird, für die richterliche Tätigkeit aufgewandt werden. Vermutlich darüber hinaus ein wesentlicher Teil der „Überstunden“. Sicherlich läßt sich ein Senat eines Oberlandesgerichtes nicht mit ein paar Wochenstunden Arbeit führen.

Böse formuliert: Ein Spruchkörper bestehend aus Teilzeitrichterinnen. Da hilft auch nicht, daß ihm mehr als die notwendigen drei Richter, § 122 GVG, angehören und so die Arbeit auf mehr Köpfe verteilt wird.

Verwaltungssenat?

Ist ein solcher Senat, dem alle Richterinnen nur einen geringen Bruchteil ihrer Arbeitszeit widmen können, noch gesetzlicher Richter im Sinne des Grundgesetzes? Gibt die Vorsitzende eines solchen Verwaltungssenates dem Spruchkörper noch das eigene Gepräge?

Aber wie kann man das besser machen? Der mit Verwaltungsaufgaben befaßte Richter muß Bodenkontakt behalten, die richterliche Tätigkeit aus eigener ständiger Erfahrung kennen. Der Recht sprechende Richter soll nach Möglichkeit von Verwaltungstätigkeit freigehalten werden. Irgendeiner meckert immer ;-)

Ich bin jedenfalls neugierig und freue mich, die Richterinnen kennen zu lernen. Wenn Sie einen von uns kennen lernen wollen, ist es ganz einfach, mit uns einen Termin auszumachen. Anders als beim Gericht haben wir für Sie einen Termin in kürzester Zeit, meistens bereits am nächsten Tag. Kontakt

 

 

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