VBVG Vergütung Berufsbetreuer
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern – VBVG
Das VBVG ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. § 8 VBVG enthält eine wesentliche Neuregelung zur Vergütung des beruflichen Betreuers. Die Feststellung der Vergütungstabelle gilt für das gerichtliche Verfahren zur Festsetzung der Vergütung bundesweit. Die Gesetzesbegründung zur Vorschrift finden Sie in der BT-Drs. 564/20 auf den Seiten 538f.
Einer der Kernpunkte der Neuregelung des Rechts der beruflichen Betreuer ist die einmalige und rechtssichere Feststellung der für den jeweiligen Betreuer einschlägigen Vergütungstabelle. Der früher häufiger auftretende Ärger ist damit deutlich minimiert worden. Nunmehr wird die Vergütungstabelle einmalig und rechtssicher vom Amtsgericht oder der damit betreuten Stelle festgestellt.
Im Bezirk des Kammergerichtes werden die Aufgaben vom Amtsgericht Lichtenberg wahrgenommen – BtVergZustV BE -, in Brandenburg bspw. vom Landgericht in dessen Bezirk der Betreuer seinen Sitz hat – § 18 GerZV –
Je nach Tabelle erfolgen unterschiedlich hohe Vergütungen für den Berufsbetreuer.
- Tabelle A, sofern der Betreuer weder über eine abgeschlossene Lehre noch über eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder eine vergleichbare Ausbildung verfügt,
- Tabelle B, wenn der Betreuer über eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung verfügt und letztlich die
- Tabelle C, wenn der Betreuer über eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung verfügt.
Einer der wesentlichen Unterschiede zur bisherigen Rechtslage in § 4 VBG a.F. besteht darin, daß nicht mehr darauf abgestellt wird, ob der Betreuer über besondere Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind.
Rechtbehelf gegen Entscheidungen der Behörde
Es bleibt aber beim häufigen Streit darum, ob eine „vergleichbare abgeschlossene Ausbildung“ absolviert wurde. Nunmehr ist der Streit nicht bei jeder Vergütungsfestsetzung ggfls. erneut zu führen. Aber was ist zu tun, wenn die Entscheidung bspw. des Präsidenten des Amtsgerichtes Lichtenberg falsch ist und die vergleichbare abgeschlossene Ausbildung nicht festgestellt wird?
Jetzt wird es tricky und selbst gestandene Anwälte erinnern sich nur noch Dunkel an ihre Ausbildungszeiten. Ja, das ist ein Anwendungsfall der Dunkelnorm im Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz. § 23 EGGVG. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Justizverwaltungsakt.
Wenn beispielsweise Tabelle B anstatt Tabelle C festgestellt wurde, ist der Antrag nach § 23 Abs. 1 und 2 EGGVG als Verpflichtungsantrag in Form des Versagungsgegenantrags das Mittel der Wahl.
Aber Achtung! Nicht nur, daß der Antrag binnen Monatsfrist beim Oberlandesgericht gestellt werden muß; Voraussetzung der Zulässigkeit des Antrages ist auch die innerhalb der Monatsfrist dargelegte Begründung, in der die Verletzung der Rechte des Antragstellers ausgeführt werden müssen.
Wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf der Monatsfrist zu uns kommen, erledigen wir das gerne für Sie: Kontakt
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