Waffenlagerungskontrolle

Die Waffenlagerungskontrolle kostet Geld und Nerven

In Berlin kostet der Spaß einer Waffenlagerungskontrolle nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Waffenrecht (Waffengebührenordnung – WaffGebO) vom 14. September 2021 Position 9.6.1 satte 103 € und für die zweite und jede weitere anlassunabhängige Kontrolle der Aufbewahrung innerhalb von drei Jahren 51 € (9.6.2).

Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse und deswegen werden keine Gebühren erhoben.

So nachzulesen in BT-Drs 16/3423 und der WaffVwV Nr. 36.7. Anderer Ansicht einige Bundesländer und die neben ähnlichen Entscheidungen besonders lesenswerte Entscheidung des OVG Bremen, Urteil vom 16. Mai 2017 – 1 LB 234/15 – gibt diesen Ländern recht.

Die Schlapphüte lassen schnüffeln

Was die Behörde darf und der Waffenbesitzer gestatten sollte, steht in § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG: Der Bürger hat Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Steht der Waffenschrank mit der Muni im Flur, geht die Küche und das drumherum die Kontrolleure nichts an. Es handelt sich nicht um eine Durchsuchung! Verbitten Sie sich derartige Ansinnen!

Das Mißtrauen der Waffenbesitzer in die Kontrolleure ist so manches Mal berechtigt. Ich habe eine Akte auf dem Tisch, in dem der polizeiliche Staatsschutz die Kontrolleure mit Ermittlungen beauftragt:

In diesem Zusammenhang wird darum gebeten bei der Kontrolle auf eventuell aushängende … Bilder usw. zu achten.

So mutiert die Waffenlagerungskontrolle zur Schnüffelei. Aber es dient bestimmt einer guten Sache.

Seien Sie höflich aber bestimmt. Im Regelfall gehen die Mitarbeiter der Waffenbehörde nur ihrem gesetzlichen Auftrag nach und der höfliche Umgang macht es allen Beteiligten einfacher. Das Thema Schlüssel und Waffenschrank kennen Sie. Die Entscheidung des OVG Münster ist grottenfalsch, aber ich persönlich möchte die Frage nicht dem OVG Berlin-Brandenburg zur Entscheidung vorlegen.

Am einfachsten ist es wenn Waffen und Munition ordnungsgemäß gelagert sind. Wenn bei der Waffenlagerungskontrolle jedoch geladene – und das umfaßt unterladene – Waffen gefunden werden, ist es spätestens an der Zeit, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Wir beraten und vertreten Sie in fast allen Belangen des Waffenrechts und selbstverständlich lassen wir Sie auch in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht allein. Hier zeigt die Erfahrung: Je früher Sie uns beauftragen, desto besser wird das Ergebnis.

 

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