F im Fünfeck
Das „F im Fünfeck“ ist ein Kennzeichen für Schußwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird.
Das Bild mit dem F im Fünfeck gibt die Abbildung 10 der Anlage II zur Beschußverordnung wieder.
Schauen Sie im Bundegesetzblatt I 2006, Nr. 32, Seite 1503 nach, dort ist die amtliche Wiedergabe erfolgt.
(§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeschG)
Es wird erteilt für Feuerwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis zu 5 Millimeter Durchmesser und bis zu 15 Millimeter Länge oder mit einem Patronen- oder Kartuschenlager kleiner als 6 Millimeter Durchmesser und kleiner als 7 Millimeter Länge, bei denen dem Geschoss eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird. (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeschG) Was eine Feuerwaffe ist, beschreibt das WaffG. Dies sind Schusswaffen, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen oder aus einem Lauf getrieben wird (Anlage I zum WaffG).
(§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BeschG)
Wer unseren Artikel Softair-Waffen in unserem Blog aufmerksam gelesen hat, weiß, daß Softair-Waffen keine Feuerwaffen sind. Für diese Waffen mit Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BeschG der bestimmt, daß Schusswaffen, die weder einer Prüfung nach § 3 noch einer Bauartzulassung nach § 7 noch der Prüfung und Zulassung nach § 9 Absatz 1 unterliegen, das „F im Fünfeck“ tragen.
Etwas umständlich, aber schlüsseln wir es ruhig auf.
- Es gilt für Schußwaffen
- Es wird (s.o.) für einige besondere Feuerwaffen erteilt
- Softair unterliegen nicht der Beschußpflicht gem. § 3 BeschG, da sie keine Feuerwaffen sind
- Softair unterliegen nicht der Bauartzulassung nach § 7 BeschG , da sie die diversen dort aufgestellten Bedingungen nicht erfüllen
- Softair unterliegen nicht § 9 Abs 2 BeschG, sie sind weder Salutwaffen, noch unbrauchbar gemachte Schußwaffen.
Fazit: Das „F im Fünfeck“ ist ein Kennzeichen für Schußwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes).
Darf ich eine Softair mit diesem F Zeichen in der Öffentlichkeit tragen oder wird die Polizei Masnahmen ergreifen?
Nein, darfst du natürlich nicht!
Auch mit einem kleinen Waffenschein ist das Führen von Airsoftwaffen verboten.
Danke für die Beiträge. Wenn Airsoft über 0.5J und unter 7.5J nicht beschusspflichtig sind, wer darf denn dann das F im Fünfeck anbringen und auf welcher Rechtsgrundlage? Dürfte ein Privater eine solche Waffe im Ausland erwerben, dort markieren lassen und dann einführen?
Mal eine Frage da ich im Internet dazu nichts finde, Ist der Besitz so eines F im Fünfeck Stempels illegal bzw Strafbar?