Plötzliche Betroffenheit
Ich diktiere eine Klage und muß zur Begründung tief in die Geschichte der Rechtsberatung eindringen.
Die Ordnung des gesamten Rechtsberatungswesens in Deutschland, Eine Gedamtdarstellung der Gesetze, Verordnungen und Verbandsabkommen über die Rechtsberatung von Dr. Karl Heinken
Einleitung:
Von grundsätzlicher Bedeutung sind ferner die Maßnahmen zur Ausscheidung jüdischer Rechtsberater. Dies ist geschehen durch eine Reihe von Maßnahmen, zuletzt durch die 5. und 6. Verordnung zum Reichsbügergesetz vom 20.06. und 31.10.1938 RBGl I S. 1403, 1545 und durch AV des MJM v. 17.10.1938 DJ. 1938, 1666. Danach ist die Beratung und Vertretung deutscher Volksgenossen durch Juden ausgeschlossen. Daß sich umgekehrt der deutsche Rechtswahrer nicht mit der Vertretung von Juden befassen kann, ist an sich selbstverständlich. Ein grundsätzliches Verbot ist jedoch für den Bereich der Partei durch Anordnung des Stellvertreters des Führers vom 19.12.1938, JW 1939, 84, ausdrücklich ausgesprochen.
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