Online-Petition 3. WaffRÄndG
Sie haben sich schon bei einer Online-Petition eingetragen? Im Deutschen Bundestag wird nicht auf die verschiedenen öffentlichen Petitionen geschaut, sondern nur dem hauseigenen Medium vertraut.
Online-Petition zum Deutschen Bundestag
Wenn Sie Ihre Stimme bei den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, insbesondere den Vertretern in den zuständigen Ausschüssen, zu Gehör bringen wollen, müssen Sie die dort eingebrachte Online-Petition mitzeichnen. Hier ist der notwendige Link, wenn Sie ihn anklicken werden Sie auf die Seiten des Deutschen Bundestages weitergeleitet und können mitzeichnen, es dauert auch nicht lange:
Ablehnung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 02.11.2019
1,5 Millionen Waffenbesitzer werden von den neuen Vorschriften betroffen sein. Der Verband der Deutschen Büchsenmacher und Waffenfachhändler hat schon angekündigt, daß es für alle zumindest teuer werden wird. Wir berichteten bereits: Umsetzung EU-Feuerwaffenrichtlinie
Wir haben diese Politiker in das Parlament gewählt, damit sie unsere Interessen vertreten und mit Verstand agieren. Stattdessen wird ein Gesetzesvorhaben betrieben, welches keinen Sicherheitsgewinn erbringt und stattdessen an den Grundfesten unseres Rechtsstaates rüttelt: Regelanfrage Verfassungsschutz
Wir müssen den Politikern im Einzelnen erläutern, welchen Unsinn sie da verzapfen. Beispielsweise die geplante neue Maganzinregelung. Woher weiß denn der Schütze oder Jäger ob diese Voraussetzung gegeben ist:
1.2.7
halbautomatische Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen des
kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen;
Ganz einfach, denken Sie? Sie haben eine Selbstladeflinte im Kaliber 12/76 und da passen nur 10 Patronen rein?
Nun, Sie täuschen sich und werden sich vielleicht bald erheblichen Strafvorwürfen und dem Verlust Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse gegenübersehen. Es gibt kleinere Hülsenlängen auf dem internationalen Markt. Sobald diese eine C.I.P.-Zulassung haben, sind sie die kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kaliber. Raten Sie mal wieviele in das eingebaute Magazin passen.
Wenn Sie sich informieren wollen, raten wir dringend dazu, die Stellungnahmen der Verbände zu lesen. Wir haben in unserem Beitrag Umsetzung EU-Feuerwaffenrichtlinie die Links zum Entwurf und einigen Stellungnahmen gesetzt.
Die Verbände hatten nur zwei Wochen Zeit zur Stellungnahme und einige haben die Zeit genutzt und ihre Bedenken aufgeführt. Ich habe noch nirgendwo von den Befürwortern der Änderung eine Auseinandersetzung mit diesen Argumenten gefunden. Pauschal wird behauptet, die Änderungen seien eine Umsetzung der Richtlinie. Leider haben die Referenten die von der Richtlinie ermöglichten Spielräume nicht ausgenutzt und wollen auch Regelungen einführen, die von der Richtlinie nicht gefordert werden.
Nun tritt der GAU ein: Das Einzige, was aus der Expertenanhörung berücksichtigt wurde, sind wohl einige Besitzstandsregelungen und das Abstellen auf das eingetragene Kaliber im Hinblick auf die Magazingröße.
Die Expertenanhörung war also ein Witz! Aber das hat Th. Fischer ja schon mal bemerkt…