April, April: Ich bin kein Verbrecher!
Das Jagdjahr endet jedes Jahr am 31.03. und am 01.04. beginnt das neue Jagdjahr. Alle Bambis haben am 01. April Geburtstag. Na und?
Mit ein wenig Pech haben sich viele Jäger eine Sekunde nach Mitternacht strafbar gemacht.
Wie das?
Wer als Jäger und Waffenbesitzer auch Munition besitzt und seinen Jagdschein nicht rechtzeitig verlängert hat, hat am 01. April ein Problem:
Er besitzt keinen gültigen Jagdschein und darf Munition für die Langwaffen nur besitzen, wenn eine Besitz(Erwerbs-)- Berechtigung für die Munition in der Waffenbesitzkarte eingetragen ist. Das dürfte bei den Jägern, die ihre Waffen schon lange besitzen, meist nicht der Fall sein. Denn die Regelung ist relativ neu.
Wer Munition besitzt, aber keinen gültigen Jagdschein und auch keinen Munitionseintrag in seiner WBK hat, macht sich strafbar. So schnell geht das! Unbemerkt von einer Sekunde auf die andere.
Und in einigen Bundesländern kann es auch noch ganz dicke kommen: Der Pachtvertrag für das Jagdrevier erlischt ebenfalls automatisch mit Ablauf des Jagdscheins.
Kostenloser Tip vom Spezialisten: Wer sich an den Tagen vor dem Ende des Jagdjahres nicht die Beine in den Bauch stehen wollte (Und ganz plötzlich beginnt das neue Jagdjahr), bittet einen Jagdkameraden, die Munition abzuholen und zu verwahren.
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