Dieselgate: Motorenhersteller & Gebrauchtwagenkauf
Das Landgericht Braunschweig (Urteil vom 10. Januar 2018 – 3 O 622/17 ) hatte im Rahmen des Abgasskandals einen Fall auf dem Tisch, bei dem eine Käuferin eines gebrauchten Skandaldiesels, den den Fahrzeughersteller beliefernden Motorenhersteller auf Schadensersatz in Anspruch nahm.
Der Schadensersatz war wohl in der Form der Naturalrestitution angedacht, da der Motorenhersteller auf Rücknahme des Fahrzeugs Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises in Anspruch genommen wurde.
Anspruchsgrundlagen sollten die Haftung aus unerlaubter Handlung sowie die Vertrauenshaftung aus einem geschäftsähnlichen Kontakt sein.
Kurz zusammengefasst: Hat aber nicht geklappt.
Das Gericht kam zu der Ansicht:
Dem Käufer eines bei einem Autohaus gekauften, vom sog. Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagens steht gegen den Hersteller des Motors ein Schadensersatzanspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs weder aus Vertrauenshaftung noch aus unerlaubter Handlung zu.
Die Entscheidung des Landgerichtes Braunschweig ist aber absolut lesenswert. Der Zivilrichter hat sich offensichtlich Mühe gegeben und hatte sichtlich Spaß an dem Urteil, dass von der Vertrauenshaftung über das Verwaltungsrecht, Gesetzesmaterialien bis zum Strafrecht alles geboten hat, was Zivilrichter seit ihrem Studium bereits wieder verdrängt hatten.
Prädikat lehrreich :)
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