Teure Erstberatungsgebühr
Nach unseren Erfahrungen mit der Waffenbehörde sah es mau aus für die Wünsche des Mandanten. Ich habe ihm von einem Verfahren abgeraten und die Sache lang und breit mit ihm beraten.
Dafür hat er 190 € Erstberatungsgebühr berappt.
Das war ihm nicht genug, er ging noch zu einem anderem Rechtsanwalt und dieser riet ihm zum vollen Programm:
- Verwaltungsverfahren vor der Verwaltungsbehörde
- Verfahren vor der Widerspruchsbehörde
- Einstweiliger Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht
Dreieinhalbtausend EUR später hatte er es vom Verwaltungsgericht schwarz auf weiss: es bleibt bei der Entscheidung der Waffenbehörde.
Woher ich das weiß? Er kam mit einer Schachtel Pralinen vorbei und erzählte uns die Geschichte.
Fragen Sie uns – gut investiertes Geld. Abraham Lincoln sagte es bereits:
A lawyer’s time and advice are his stock in trade
Sie haben ihm hoffentlich geraten, alle Zahlungen an den falschberatenden Kollegen zu verweigern und etwa schon gezahlte Beträge zurückzufordern.
Ob der falsch beraten hat kann wohl hier nicht beurteilt werden.