Die tanzen SamBA

Die Senatsverwaltung für Justiz hat einen Sammelfonds für Geldauflagen zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen (SamBA) eingerichtet. Das Kammergericht berichtet:

In den Sammelfonds fließen Geldbeträge aus Zahlungsauflagen ein, die im Zusammenhang mit Strafverfahren erteilt werden. Die Mittel werden gemeinnützigen Organisationen für konkrete Maßnahmen im Bereich der

  • Opferhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Straffälligen- und Bewährungshilfe
  • Gesundheits- und Suchthilfe sowie zur
  • Förderung von Sanktionsalternativen und Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen

zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

Die Geldauflage, beispielsweise im Rahmen des § 153a StPO, kann einer konkreten Organisation zukommen oder dem SamBA.

Sicherlich förderlich ist die Entscheidung, die konkreten Empfänger der Zahlungen aus dem Fonds zu benennen, was für die letzten Jahre erfolgt ist: Liste der Empfänger mit Stand 11.10.2017

Einige Beträge sind fünfstellig. Grund zum Tanzen für die gemeinnützigen Organisationen.

Dieser Fonds stand 2016 an zweiter Stelle der Empfänger, an erster Stelle mit über 5 Mio € steht die Staatskasse; so die Übersicht über die Empfänger der Geldauflagen insgesamt für das Land Berlin. Wo das Geld für die Staatskasse hingeht, kann dem Haushaltsplan des jeweiligen Landes entnommen werden.

Ob es sinnvoll ist, mit der Zahlung einer Geldauflage das Verfahren zu beenden? Wir beraten Sie!

 

 

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