Quellenfreigabe
Die Anonymisierung war offensichtlich unzureichend. Der Stil ist nicht nur in Berlin bekannt. Mehrere Kollegen sprachen mich darauf an:
Das kann ja nur Gerhard Jungfer gewesen sein!
Der im Beitrag Fundsache gepostete Schriftwechsel stammt vom Kollegen Jungfer, der ihn mir 2002 zu Verfügung stellte, als ich begann, mich gegen die unsinnige Forderung nach Vorlage der Vollmacht zu wehren.
Der Vollständigkeit halber: Das Geschäftszeichen des Schreibens vom 24.05.2002 des Generalstaatsanwalt bei dem Landgericht Berlin (bitte stets angeben): 1451 E Bd. IIa Bl.4
Um den Zusammenhang beizubehalten hier nochmals die Auszüge aus dem Briefwechsel:
Wir Strafverteidiger haben es uns mittlerweile angewöhnt, bei jedem Meldeschriftsatz Vollmachten beizulegen.
Im Grunde genommen ist dies „unwürdig“.
…
Wir hätten weder die englische Revolution gebraucht, noch die große französische Revolution, noch die Paulskirche, wenn wir als Anwälte nicht einen Anspruch darauf hätten, dass unser Wort als Wort gilt.
Wir brauche also keine Vollmachten einzureichen.
Ich werde mich in Zukunft zu den Akten melden, ohne eine Vollmacht einzureichen.
Ich beantrage:
Alle Dienststellen, die Ihnen unterstehen, darüber zu unterrichten, dass ein Anwalt keine Vollmacht einreichen muß, wenn er eine Akteneinsicht beantragt.
Interessant ist die wohl bei den Staatsanwaltschaften in Vergessenheit geratene Antwort des Generals:
… Ich darf Ihnen versichern, dass hier völlige Übereinstimmung mit Ihnen in dieser Rechtsfrage besteht.
…
Da ich davon ausgehen muß, dass den Dezernenten die Rechtslage bekannt ist, habe ich gemeint, von dem von Ihnen am Schluß Ihres Schreibens erbetenen Hinweis absehen zu können. Sollte es gleichwohl im Einzelfall zu Problemen kommen, meine ich, dass es dann dem jeweiligen Verteidiger obliegt, entsprechend vorstellig zu werden.
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