WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.

Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

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Munitionserwerbsschein

Eine weithin unbekannte aber sehr sinnvolle Erlaubnis: Der Munitionserwerbsschein.
Zwar nur sechs Jahre zum Erwerb von Munition gültig, jedoch unbefristet für den Besitz der Munition. Eine kostengünstige Alternative oder Ergänzung zur Eintragung in der WBK.

Frosch zieht einen Trolly hinter sich her

Odyssee durch die Instanzen

Was für eine Odyssee!
Hier hat ein Bürger einfach nicht aufgeben wollen. Unberechtigte Durchsuchung seiner Wohnung und Widerruf der WBK und Einziehung des Jagdscheins. Nach vielen Verfahren hebt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die rechtswidrigen Bescheide auf.

Persönliche Eignung

Der Aufforderung der Waffenbehörde, ein Gutachten über die persönliche Eignung beizubringen ist schwierig zu begegnen. Es gibt keine Rechtsbehelfe dagegen und es droht bei Nichtvorlage der Widerruf der Erlaubnisse. Im hier besprochenen Fall hat das OVG Sachsen klargestellt: Bloße anonyme Anzeigen sind keine Tatsachen im Sinne des Gesetzes.

Verbotene Magazine falsch aufbewahrt

Aufgepaßt bei großen (verbotenen) Magazinen! Das VG Düsseldorf besteht auf einer Lagerung im Waffenschrank der Klasse I und bestätigte den Widerruf der WBKs und die Einziehung des Jagdscheins. Das dient dem Gesamtziel, terroristische Anschläge zu verhindern.