Evaluierung Waffenrecht
Als Papiertiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet!
meint Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur wiederholten Aufforderung an die Bundesregierung, eine Evaluierung des Waffengesetzes vorzulegen; er bringt es auf den Punkt:
Ein Entschließungsantrag einer Regierungskoalition, in der die eigene Regierung zum Handeln aufgefordert wird, ist nun wirklich eine so schwache Willenserklärung, dass man von Entschluss eigentlich nicht mehr reden mag.
Der Bericht der Innenministerkonferenz (IMK) bleibt Verschlusssache.
Sie glauben im Ernst, daß unsere Abgeordneten im Deutschen Bundestag sich für die Waffengesetzgebung interessieren? Wie schon zuvor, vgl. unseren Beitrag zum Waffenregister, hat sich am 18.10.2012 in der Bundestagssitzung keiner der Politiker zu Wort gemeldet, die Reden wurden zu Protokoll gegeben, für die Nachwelt aufgehoben aber ohne Interesse für die Abgeordneten.
Nun ist der Antrag in die Ausschüsse überwiesen worden. Die zu Protokoll gegebenen Reden, die Punkte der Tagesordnung, die den Abgeordneten eine öffentliche Diskussion wert waren, finden Sie wenn Sie: hier
Wer sich für die Evaluierung des Waffengesetzes interessiert sei auf die Site Liberales Waffenrecht verwiesen, dort wird unter dem Beitrag Unverhofft kommen sie doch eine sorgfältige Analyse der veröffentlichten Daten des Bundeskriminialamtes (BKA) vorgenommen und am Ende kann sich jeder anhand der Links zu den Daten des BKA von der Richtigkeit überzeugen.
Und wer sich intensiv mit den Argumenten auseinandersetzen will, sei auf die hervorragenden Arbeiten von Katja Triebel verwiesen, insbesondere Können Waffenverbote und Waffenkontrollen Gewalttaten verhindern?.
Wer sich damit auseinandergesetzt hat, mag anderer Meinung sein, hat sich aber wenigstens mit Argumenten auseinandergesetzt und argumentiert nicht auf dem Niveau unserer Abgeordneten.
Wenn Sie uns die die Innenausschussdrucksache 17(4)582 zur Verfügung stellen wollen: eMail für Nachrichten.
Vielen Dank für die doppelte Erwähnung.
Beide oben erwähnten Seiten werden übrigens von Vorstandsmitgliedern des Vereins prolegal e.V. IG für privaten Waffenbesitz betrieben.
Warum engagieren wir uns? Gründe stehen u.a. hier im aktuellen Interview mit einer aktiven Jagdzeitschrift und einer Waffenzeitschrift.
http://www.legalwaffenbesitzer.de/index.php/alle-news/488-aufschlussreich-interview-der-zeitschrift-pirsch-mit-katja-triebel-vorstand-prolegal
oder auch hier im Interview mit einer aktiven Waffenzeitschrift:
http://www.legalwaffenbesitzer.de/index.php/alle-news/398-dr-david-thomas-schiller-im-interview-waffenbesitzer-k%C3%B6nnen-wahlen-mitentscheiden
Warum ich selber tätig wurde, habe ich bei den Garser Gesprächen (Zusammenarbeit mit der IWÖ) hinterlassen: mein Vertrauen in die Politiker ist seit 2003 angeknackst und seit 2009 verschwunden.
http://dagarser.wordpress.com/garser-gesprache/garser-gesprache-runde-1/deutschland-runde-1/katja-triebel-gg-1/
Ich bin tatsächlich immer noch der Meinung, dass eine ECHTE Evaluation von Kriminologen und Präventionsforschern Fakten bringen wird, die die Totalkontrollversuche ad acta legen werden. Evaluationen, die von Innenministern, Waffenbehörden und Polizisten vorgenommen werden, haben in meinen Augen keinen Wert. Sie forschen nicht objektiv und ergebnisoffen, sondern sind subjektiv.
Von daher stimme ich diesmal den Grünen, Linken und der SPD zu: DAS, was vorgelegt wurde, ist keine Evaluation!
Wollen Sie auch Speerwerfen, Diskuswerfen, Ringen, Bogenschießen etc. verbieten? Alle diese Sportarten haben ihre Ursprünge in der Jagd und/oder Militär. Die von Ihnen genannte „Entmilitarisierung einer Sportart“ hat nichts mit dem Kaliber eines Sportgeräts zu tun, sondern beruht lediglich auf die Öffnung militärischer Sportarten für zivile Athleten. Dies gilt u.a. auch für das militärische Combat- Schießen, dass für zivile Zwecke in die Disziplinen des BDMP oder IPSC umgewandelt wurde, indem jegliche Inhalte des Verteidigungsschießens entfernt wurden.